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Vorsicht beim Kauf von Erweiterungen über Ebay!

Ebay

Vor kurzem hat uns ein Besucher auf mehrere Ebay-Auktionen aufmerksam gemacht, in denen man fertige Social Network Plattformen auf Basis von Joomla! 1.0.x versteigert. Auf den ersten Blick eigentlich nichts verwerfliches. Doch bei näherem Hinschauen stellt man fest, dass sich diese Angebote in einer ziemlichen Grauzone befinden. Ich bin eines dieser Auktionen nachgegangen und wollte es vom Verkäufer etwas genauer wissen.

Die erste Frage war natürlich, was man denn für den Auktionspreis alles erhalte. Das es eine Joomla-Installation ist, konnte man aus dem Printsceen im Angebot und aus der Demo die angeboten wurde, erkennen. Aber was ist alles im sogenannten „Skript“ noch enthalten? Beim Verkäufer nachgefragt, antwortete der postwendend. Zitat: „Das Script ist genauso wie in der Demo, werde das PW ändern damit sie sich das ganze ansehen können.“ Eigentlich nicht die Antwort auf die Frage.

Ebay Auktionsangebot So schaute ich mir den Quelltext der Demo etwas genauer an. Enthalten sind der CommunityBuilder (CB), die Profiler-Erweiterung zu CB, GroupFive (zur Bildung eigener Usergruppen) und PMS (internes Nachrichtensystem). Zudem ist die Demo mit dem kostenpflichtigen Template namens „comuna2_plazza“ von templateplazza.com bestückt.

An sich sind alle im „Skript“ enthaltenen Komponenten frei erhältlich. Und das der Verkäufer in Eigenarbeit alle Skripte so installiert und konfiguriert hat, dass sie als Social-Plattform funktionieren, ist an sich noch nichts verwerfliches. Auch das er für diese Arbeit-Service Geld verlangt, nicht. Doch was ins Auge gestochen ist, ist das kostenpflichtige Template, dass er mit seinem Skript-Paket mitverkauft.

Daraus entstand die nächste Frage: Wie verhält es sich den rechtlich, wenn ich ein bereits gekauftes Template mehrfach weiterverkaufe? Bei einen GPL-Lizenz kundigen Kollegen nachgefragt, erklärte der das wie folgt: „Im Prinzip ist es so. Wenn ich als Käufer von einem Verkäufer Ware, auch Software einkaufe, dann kann ich, sofern in der Lizenzvereinbarung vom Verkäufer dies nicht ausdrücklich untersagt wird, die Ware weiterverkaufen. Der Verkäufer dieser Ware kann nur dann klagen, wenn dieser in diesem Beispiel eine „SingleDomain Lizenz“ verkauft hat, und er Käufer diese aus eigenen Stücken reproduziert. Verkauft der Software Dienstleister eine unlimited Lizenz, so darf der Käufer mit dem Gut das er erworben hat, sehr viel machen, auch wiederverkaufen.

Also kommt es im aktuellen Fall auf die Lizenzvereinbarung des Verkäufers des Templates, also auf templateplazza.com an. Bei Template Plazza nachgefragt, kam die folgende Antwort: „We’re never give any right to anyone to resell our templates unless they provide it as a part of their services (e.g web development service etc) So you have to ask them if they have a developer licence or not.
Folglich müsste unser Ebayer für den legitimen Weiterverkauf dieses Templates eine Entwicklerlizenz besitzen.

Also fragte ich beim Verkäufer der Auktion nochmal nach, ob er denn diese Entwickler Lizenz besitzt. Eine Antwort ist bis (Redaktionsschluss) dato nicht eingetroffen. Doch wie heisst es so schön: Keine Antwort ist auch eine. Darum befindet sich das aktuelle Angebot, wie im Beispiel beschrieben, eindeutig im Graubereich. Und das ist leider kein Einzelfall. Es sind noch weitere Angebote auf Ebay publiziert, die nach dem gleichen Muster gestrickt sind. Meine Empfehlung ist darum: Finger weg von solchen Angeboten!

Der Händler ist Joomlanews bekannt. Jedoch möchte ich für solche Angebote an dieser Stelle keine Werbung machen und verzichte auf die Publikation der Links zu den Auktionen.
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